Preisliste

Bei den Unterrichtsgebühren für den Instrumentalunterricht handelt es sich um Jahresentgelte, die in 12 gleichbleibenden monatlichen Raten erhoben werden. Die anderen Angebote werden entweder halbjährlich oder in einem Betrag pro Kurs, der jeweils aus mehreren Unterrichtseinheiten besteht, abgerechnet.

Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen vor Ort wird auch auf die Musikschule angewandt.